Im April vergangenen Jahres machte die Schweiz von sich reden – als weltweit erstes Land, in dem Jockeys freiwillig auf den Gebrauch der Peitsche im Rennsport verzichten. 2025 legt der Gesetzgeber in einem anderen Bereich nach. Seit dem 1. Februar steht gemäss neuer Tierschutzvorgaben der Gebrauch von Kappzäumen mit Metallbestandteilen, die ungepolstert auf dem Nasenbein aufliegen sowie gedrehten oder scharfkantigen Gebissen unter Strafe. Dies betrifft deren Einsatz im Turniersport genauso wie im Training oder Umgang.
Quelle: Swiss Equestrian